Batterieverordnung

Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, weise ich Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hin. Der folgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer).

I.

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch bin ich als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich meine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die ich als Neubatterien in meinem Sortiment führe oder geführt habe. Altbatterien der vorgenannten Art können Sie deshalb entweder ausreichend frankiert an mich zurücksenden oder sie direkt unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Andreas Jetzinger,

Rosstränke 8,

94032 Passau.

II.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Solche Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der der durchgekreuzten Mülltonne die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe, wobei diesen folgende Bedeutung zukommt:

  • Pb = Batterie/Akku enthält Blei;
  • Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium;
  • Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber.